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Förderungen Gemeinden

Amstetten
Aschbach – Markt
Baden
Biedermannsdorf
Böheimkirchen
Brunn/Gebirge
Enzesfeld-Lindabrunn
Fallbach
Ferschnitz
Gänserndorf
Gloggnitz
Gumpoldskirchen
Guntramsdorf
Hagenbrunn
Haunoldstein
Hausleiten
Hollabrunn
Kirchberg a.d. Pielach
Klosterneuburg
Laxenburg
Prinzersdorf
Purgstall a.d. Erlauf
Sankt Georgen / Ybbsfelde
Scheibbs
Strasshof a.d. Nordbahn
Thaya
Vösendorf
Waidhofen/Thaya
Wieselburg
Wilhelmsburg
Zwentendorf a.d. Donau

Amstetten

Fördergegenstand: Anschaffung von neuen (Erstzulassung) ein- und mehrspurigen Elektro- bzw. Brennstoffzellenfahrzeugen sowie von erd- bzw. biogasbetriebenen Fahrzeugen
Förderwerber: Privatpersonen mit Hauptwohnsitz Amstetten
Förderhöhe: 10 % der Anschaffungskosten, jedoch max. € 150,– für Elektrofahrräder, max. € 250,– für Elektro-Scooter und max. € 650,– für zweispurige KFZ je Förderwerber.
Link: http://www.amstetten.noe.gv.at/fileadmin/pdf/Ortsrecht/G4.pdf
Ansprechperson:
Name: Carina Berger
Telefonnr.: 07472/ 601 352

Aschbach – Markt

Fördergegenstand: Anschaffung von Elektrofahrrädern und Elektromopeds
Förderwerber: Privatpersonen mit Hauptwohnsitz in Aschbach-Markt
Förderhöhe: Elektromoped: 10 % der Anschaffungskosten in Form von Einkaufsgutscheinen max. € 150,-; Elektrofahrrad: 10 % der Anschaffungskosten in Form von Einkaufsgutscheinen max. € 75,-.
Link: http://www.aschbach-markt.gv.at/content.php?pageId=3592
Ansprechperson:
Name: Rudolf Winter
T. +43 7476 77321-13

Baden

Fördergegenstand: Anschaffung eines Elektromopeds oder Elektroscooters oder Elektrofahrrads
Förderwerber: Privatpersonen mit Hauptwohnsitz im Bezirk Baden/Stadt Baden, eventuell auch Unternehmen
Förderhöhe: € 100,- Direktförderung beim Kauf eines Elektromopeds oder Elektroscooters (Klimafonds Baden)
Link: http://www.klimafonds-baden.at/
Ansprechperson:
Name: Tobias Perschon
T. +43 699 10 86 75 17

Biedermannsdorf

Fördergegenstand:Ankauf eines verkehrstüchtigen (laut StVO) Elektrofahrzeuges.
Förderwerber:Privatperson mit Hauptwohnsitz in Biedermannsdorf und Vorlage Rechnung. Nur ein Fahrzeug pro Haushalt. 
Förderhöhe: 5% des Kaufpreises, maximal € 100,- für Elektrofahrräder und Elektroscooter
5% des Kaufpreises, maximal € 500,- für Elektroautos
Fördergegenstand: Errichtung einer öffentlich zugänglichen, für Elektrofahrzeuge durchgängig erreichbaren und geeigneten Elektrotankstelle
Förderwerber: Privatperson oder Firmen mit Hauptwohnsitz/Firmensitz Biedermannsdorf. Nur einmaliges Förderansuchen.
Förderhöhe: 5% des Kaufpreises, maximal € 150
Link: http://www.biedermannsdorf.at/gemeindeamt/download/220440836_1.pdf
Ansprechperson:
Name: Gemeindeamt Biedermannsdorf
T. +43 2236 71131

Böheimkirchen

Fördergegenstand: Anschaffung von neuen (Erstzulassung) ein- und mehrspurigen behördlich zugelassene Elektrofahrzeuge und Elektrofahrräder.
Nicht gefördert werden Fahrräder mit Blei- oder Nickel Cadmium Batterien.
Förderwerber: Der/Die Förderwerber/in muss seinen ordentlichen Hauptwohnsitz seit mindestens ein Jahr in der Marktgemeinde Böheimkirchen haben und das Fahrzeug an einer Adresse innerhalb des Gemeindegebietes zur Zulassung anmelden. Dies ist durch Vorlage von Kfz- Zulassungs- und den Typenschein nachzuweisen. Als Förderungswerber/in gelten Privatpersonen. Nach Zuerkennung einer Förderung kann eine erneute Förderung nach diesen Richtlinien frühestens nach Ablauf von fünf Jahren, gerechnet ab dem Zeitpunkt der Auszahlung, erfolgen. Der/Die Förderungswerber/in muss den Vertretern der Marktgemeinde Böheimkirchen auf Verlangen den Zutritt zum Fahrzeug für Kontrollzwecke ermöglichen.
Förderhöhe: Ein nicht rückzahlbarer Zuschuss in Höhe von € 100,– für einspurige E-Fahrzeuge und € 200,- für mehrspurige E-Fahrzeuge wird in Form von BÖROs (Geschenkmünzen, einzulösen in den Betrieben der Gemeinde Böheimkirchen; 10€ sind 1 BÖRO) ausbezahlt.
Link: http://www.boeheimkirchen.eu/at/buergerservice.html
Ansprechperson:
Name: Eveline Anzenberger
T. +43 2743 2318-15

Brunn/Gebirge

Derzeit keine Förderung, da Budget ausgeschöpft
Fördergegenstand: Anschaffung von elektro- und gasbetriebenen ein und mehrspurige Fahrzeuge (fabrikneu)
Förderwerber: EigentümerIn des Fahrzeuges muss in Brunn am Gebirge hauptgemeldet sein oder seinen/ihren Hauptunternehmersitz haben
Förderhöhe: 4 % der Anschaffungskosten, maximal jedoch € 750,00, für mehrspurige Fahrzeuge, in der Höhe von 20 % der Anschaffungskosten, maximal jedoch € 400,00, für einspurige Fahrzeuge

Enzesfeld-Lindabrunn

Fördergegenstand: Ankauf von Elektroscootern, -fahrrädern und -mopeds
Förderwerber: Förderwerber muss in Enzesfeld-Lindabrunn gemeldet sein
Förderhöhe: 10% der Anschaffungskosten, jedoch max. €150,-
Ansprechperson:
Gemeindeservice
T. +43 2256 81251

Fallbach

Fördergegenstand: Ankauf von Elektroscootern oder Elektrofahrrädern
Förderwerber: Privatperson mit Hauptwohnsitz Fallbach und Vorlage Rechnung
Förderhöhe: € 100,- für einen Elektroscooter, € 50,- für ein Elektrofahrrad
Link: www.fallbach.at
Ansprechperson:
Name: Gemeindeamt Fallbach
T. +43 2524 8466

Ferschnitz

Fördergegenstand: Behördlich zugelassene Elektromopeds
Förderwerber: BesitzerIn mit Hauptwohnsitz in Ferschnitz
Förderhöhe: Zuschuss von € 50,-
Link: http://www.ferschnitz.gv.at/media/ansuchenfrderungelektromoped.pdf
Ansprechperson:
Name: Helga Rottensteiner
T. +43 7473 8297-12

Gänserndorf

Fördergegenstand: Anschaffung von ein- und mehrspurigen Elektrofahrzeugen, keine E-Bikes
Förderwerber: BesitzerIn / AnmelderIn muss in Gänserndorf hauptgemeldet sein bzw. seinen/ihren Hauptunternehmersitz haben.
Förderhöhe: 20 % der Gesamtkosten, max. € 1.000,– je Fahrzeug
(außer Elektrofahrräder – diese werden nicht gefördert)
Link: http://www.gaenserndorf.at
Ansprechperson:
Name: Wolfgang Lang
T. +43 2282 2651-16

Gloggnitz

Fördergegenstand: Anschaffung eines elektro-betriebenen Fahrzeugs
Förderwerber: Einwohner mit Hauptwohnsitz Gloggnitz
Förderhöhe: Kostenzuschuss von 15% des Kaufpreises (inkl. Ust.), max. € 200,-
Link: www.gloggnitz.gv.at
Ansprechperson:
Name: Martina Gruber
T. +43 2662 42401 45

Gumpoldskirchen

Fördergegenstand: Ankauf von neuen Elektrofahrrädern und Elektrorollern
Förderwerber: Förderungswerber muss seinen Hauptwohnsitz in Gumpoldskirchen haben.
Förderhöhe: 5% des Rechnungsbetrages inkl. UST, jedoch maximal € 100
Link: http://www.gumpoldskirchen.at
Ansprechperson:
Name: Gemeindeamt Gumpoldskirchen
T. +43 2252 62101

Guntramsdorf

Derzeit keine Förderung
Fördergegenstand: Ankauf von neuen ein- oder mehrspurigen, für den
Straßenverkehr zugelassenen Elektrofahrzeugen
Förderwerber: BesitzerIn mit Hauptwohnsitz in Guntramsdorf
Förderhöhe: € 100,- pro Elektrofahrzeug und Person. Die Förderung stellt – zusätzlich zu jener des Landes oder des Bundes – einen nicht rückzahlbaren Zuschuss dar.
Link: http://www.guntramsdorf.at/cgi-bin/ONLWYSIWYG2008/ONL.cgi?WHAT=INFOSHOW&INFONUMMER=23926942&ONLFA=GUN
Ansprechperson:
Name: Robert Weber
T. +43 2236 53745-20

Hagenbrunn

Fördergegenstand: Ankauf von Elektrofahrrädern
Förderwerber: Gemeindebürger
Förderhöhe: Voraussetzung ist die Förderzusage des Landes NÖ, Gemeinde fördert € 150,-. Zusammen mit der Landesförderung von € 300 werden somit € 450 pro Elektrofahrrad gefördert.
Link: http://www.hagenbrunn.at/system/web/foerderung.aspx?typ=5&bezirkonr=0&detailonr=221201340&menuonr=219111503
Ansprechperson:
Name: Ulrike Koller-Sickha
T. +43 2262 67 22 67-13

Haunoldstein

Fördergegenstand: Ankauf eines E-Bikes
Förderwerber: Hauptwohnsitz in der Gemeinde und Vorlage Rechnung
Förderhöhe: 10% des Kaufpreises, maximal € 70
Link: www.haunoldstein.at
Ansprechperson:
Name: Gemeindeamt Haunoldstein
T. +43 2749 2254

Hausleiten

Fördergegenstand: Ankauf eines zum Straßenverkehr zugelassenen
einspurigen Elektroscooters oder Elektrofahrrads
Förderwerber: Privatpersonen
Förderhöhe: Voraussetzung ist die Förderzusage des Landes NÖ, Gemeinde fördert 20 % der Anschaffungskosten, maximal € 200,-.
Link: http://www.hausleiten.gv.at/gemeindeamt/download/220867738_1.pdf
Ansprechperson:
Name: Gabriele Schopf
T. +43 2265 7267-13

Hollabrunn

Fördergegenstand: Elektrobetriebene ein- und mehrspurige Fahrzeuge
Förderwerber: EigentümerIn des Fahrzeuges muss im Gemeindegebiet von Hollabrunn hauptgemeldet sein oder seinen/ihren Hauptunternehmersitz haben
Förderhöhe: Einspurige Fahrzeuge (fabrikneu) € 50,-, mehrspurige Fahrzeuge (max. 8 Jahre alt) € 100,-
Link: http://www.hollabrunn.gv.at/gemeinden/user/31022/dokumente/foerd_ElektroFahrzeuge.pdf
Ansprechperson:
Name: Frau Claudia Herrmann
T. +43 2952 2102-21

Kirchberg a.d. Pielach

Fördergegenstand: Elektroroller der Marke E-Racer
Förderwerber: AntragstellerIn muss Hauptwohnsitz oder Hauptunternehmersitz in Kirchberg haben
Förderhöhe: 50 % der Anmeldegebühren (das sind ca. € 80,-) gegen
Vorlage der Anmeldebestätigung
Link: http://kirchberg-pielach.at/index.php?option=com_content&task=view&id=155&Itemid=105
Ansprechperson:
Name: Gerhard Hackner
T. +43 2722 7309-12

Klosterneuburg

Fördergegenstand: Ankauf eines Elektrofahrrads oder Elektromopeds. Umrüstung auf ein Elektrofahrrads
Förderwerber: Privatpersonen mit Hauptwohnsitz Klosterneuburg
Förderhöhe: mit NÖ - Förderung: 40% des Förderbetrags, maximal € 100
ohne NÖ - Förderung: 8% des Kaufpreises (inkl. Ust.), max. € 100
Link: http://www.klosterneuburg.at/gemeindeamt/download/221578059_1.pdf
Ansprechperson:
Name: Stadtgemeinde Klosterneuburg
T. +43 2243 444

Laxenburg

Fördergegenstand: Ankauf eines zum Straßenverkehr zugelassenen einspurigen Elektrofahrrades oder Elektroscooters
Förderwerber: Privatpersonen, pro Haushalt jedoch nur ein Fahrzeug
Förderhöhe: Investitionskostenzuschuss: € 100
Link:www.laxenburg.at
Ansprechperson:
Name: Ilse Emminger
T. +43 2236 71101 23

Prinzersdorf

Fördergegenstand: Ankauf von Elektrofahrrädern
Förderwerber: Förderwerber muss in Prinzersdorf seinen Hauptwohnsitz haben
Förderhöhe: € 50,-
Link: www.prinzersdorf.at
Ansprechperson:
Name: Gemeindeamt Prinzersdorf
T. +43 2749 2223

Purgstall a.d. Erlauf

Fördergegenstand: Behördlich zugelassene Elektrofahrzeuge inkl. Hybridautos und elektrobetriebene Behindertenfahrzeuge
Förderwerber: BesitzerIn mit Hauptwohnsitz in Purgstall
Förderhöhe: € 150,- je Fahrzeug
Link: http://www.purgstall-erlauf.gv.at/gemeindeamt/download/219714367_1.pdf
Ansprechperson:
Name: Brigitte Künstle-Schönhofer
T. +43 7489 2711 – 16

Sankt Georgen / Ybbsfelde

Fördergegenstand: Anschaffung eines ein oder mehrspurigen Fahrzeuges mit Elektro-, Gas-, Hybrid- oder Brennstoffzellenantrieb
Förderwerber: Privatpersonen mit Hauptwohnsitz in der Gemeinde seit min. 3 Jahren
Förderhöhe: 10 % der tatsächlichen Anschaffungskosten (Kaufpreis abzüglich Landesförderung), jedoch max. € 200,- je Förderungswerber
Link: www.st-georgen-ybbsfelde.gv.at/media/foerd_elektro_gas_fahrzeuge.pdf
Ansprechperson:
Name: Reinhold Hiemetsberger
T. +43 7473 2312-10

Scheibbs

Fördergegenstand: Elektrofahrräder und Elektroroller (Scooter)
Förderwerber: AntragstellerIn muss Hauptwohnsitz oder Unternehmersitz in Scheibbs haben
Förderhöhe: Kostenzuschuss von 10% der Anschaffungskosten, max. € 150,- (max. 10 Anträge/Jahr).
Link: http://www.scheibbs.com/fileadmin/red_gem/PDF/Flyer-A6.pdf
Ansprechperson:
Name: Gerhard Nenning
T. +43 7482 42511-40

Strasshof an der Nordbahn

Fördergegenstand: Ankauf von Elektroscooter, Elektroautos und Behindertenfahrzeuge
Förderwerber: Förderwerber muss einen Hauptwohnsitz in Strasshof haben.
Förderhöhe: Elektroscooter einmalig € 200,-, Elektroauto und Behintertenfahrzeug einmalig € 500,-
Ansprechperson:
Name: Frau Greilinger
T. +43 2287 2208-23

Thaya

Fördergegenstand: Ankauf von neuen (keine gebrauchten)einspurigen, für den Straßenverkehr zugelassenen Elektrofahrrädern und Elektroscootern
Förderwerber: Personen mit Hauptwohnsitz in Thaya
Förderhöhe: 10 % des Kaufpreises, maximal € 50,00
Link: http://ge000167.host.inode.at/cms/projekt01/media/pdfdaten/Elektrofahrrad%20und%20Elektroscooter-Richtlinien.pdf
Ansprechperson:
Name: Alois Semper
T. +43 2842 52663

Vösendorf

Fördergegenstand: Anschaffung von (fabrikneuen) elektrobetriebenen ein- und mehrspurigen Fahrzeuge
Förderwerber: EigentümerIn des Fahrzeuges muss in Vösendorf hauptgemeldet sein oder seinen/ihren Hauptunternehmersitz haben
Förderhöhe: mehrspurige Fahrzeuge: 5% der Anschaffungskosten (max. € 1000,-); einspurige Fahrzeuge: 10% der Anschaffungskosten (max. € 500,-)
Link: http://www.voesendorf.gv.at/gemeindeamt/download/220774417_1.pdf
Ansprechperson:
Name: Mag. Simone Scheiblauer
T. +43 1 699 03-60

Waidhofen/Thaya

Fördergegenstand: Ankauf von neuen – keinen gebrauchten – einspurigen, für den Straßenverkehr zugelassenen Elektrofahrrädern und Elektroscootern
Förderwerber: Natürliche Personen, die in der Stadtgemeinde Waidhofen an der Thaya ihren Hauptwohnsitz und ein Elektrofahrrad oder einen Elektroscooter im Jahr 2010 angekauft haben
Förderhöhe: Zuschuss in der Höhe von 10 % des Kaufpreises max. €
60,00 pro Fahrrad und Scooter.
Link: http://www.waidhofen-thaya.at/gemeindeamt/download/219781638_1.pdf
Ansprechperson:
Name: Lisa Maria Neubauer
T. +43 2842 503-56

Wieselburg

Fördergegenstand: Ankauf von Bausätzen für Elektrofahrräder, Elektrofahrrädern, Elektromopeds, Elektromotorrädern, Elektroautos. Elektrofahrzeug muss bei einem Unternehmen in Wieselburg gekauft werden.
Förderwerber: Personen mit ordentlichem Wohnsitz in Wieselburg
Förderhöhe: Elektro-Fahrräder: 20 % der Investitionskosten (max. € 200,-); Elektro-Mopeds: 20 % der Investitionskosten (max. € 300,-); Elektro-Motorräder: 20 % der Investitionskosten (max. € 500,-); Elektro-Autos: 20 % der Investitionskosten (max. € 1000,-)
Link: http://www.wieselburg.gv.at/files/f_rderung_elektrofahrzeuge.pdf
Ansprechperson:
T. +43 7416 523 19

Wilhelmsburg

Fördergegenstand: Der Ankauf von neuen einspurigen, für den Straßenverkehr zugelassenen Elektroscootern und von neuen ein- und mehrspurigen Elektrofahrrädern oder elektrisch betriebenen neuen und gebrauchten Behinderten- und Invalidenfahrzeugen, die im Straßenverkehr verwendet werden dürfen und keiner Zulassung bedürfen.
Förderwerber: natürliche Personen sein, die seit mindestens 1 Jahr ihren Hauptwohnsitz in Wilhelmsburg haben, ein Elektrofahrzeug angekauft, mit der Wilhelmsburger Adresse behördlich zugelassen haben und dieses vorwiegend in Wilhelmsburg verwenden. Pro Förderungswerber können bis zu drei Fahrzeuge gefördert werden.
Förderhöhe: nichtrückzahlbarer Zuschuss in der Höhe von 10 Prozent des Kaufpreises aber höchstens € 300,- pro Fahrzeug.
Link: http://www.wilhelmsburg.at/system/web/foerderung.aspx?typ=5&bezirkonr=0&detailonr=221447579&menuonr=218703051
Ansprechperson:
Gemeindeamt der Stadtgemeinde Wilhelmsburg
T. +43 2746 2315-0

Zwentendorf a.d. Donau

Fördergegenstand: Elektrofahrzeuge (Räder und Roller). Erstmaliger Ankauf bei einem in der Gemeinde ansässigen Betrieb.
Förderwerber: nur Gemeindebürger mit Hauptwohnsitz Zwentendorf.
Förderhöhe: Voraussetzung ist die Förderzusage des Landes NÖ, Zuschuss von € 30,-.
Link: http://www.zwentendorf.at/system/web/foerderung.aspx?typ=5&bezirkonr=0&detailonr=219526887&menuonr=218422639
Ansprechperson:
Name: Amtsleitung
T. +43 2277 2209-0