Regionalförderung
MIT unserer REGIONALFÖRDERUNG UNTERSTÜTZEN WIR IM AUFTRAG DES LANDES NIEDERÖSTERREICH INVESTITIONEN IN DIE WIRTSCHAFTSNAHE UND TOURISTISCHE INFRASTRUKTUR SOWIE TOURISTISCHE LEITPROJEKTE, DIE EINEN BESONDEREN BEITRAG ZUR REGIONALWIRTSCHAFTLICHEN ENTWICKLUNG LEISTEN. Seit mehr als 35 Jahren begleiten wir Sie bei der Umsetzung Ihrer Projektidee von der Erstberatung bis zur Förderabwicklung – mit Erfahrung und Kompetenz!
Die Regionalförderung ist ein wichtiges Instrument, um die wirtschaftliche und touristische Dynamik in unserem Bundesland zu stärken. Gemäß der niederösterreichischen Wirtschafts- und Tourismusstrategie fördern wir touristische und wirtschaftsnahe Infrastrukturprojekte, die Impulse setzen und einen Mehrwert für die gesamte Region schaffen. Die regionale Verankerung und Vernetzung sowie die Nutzung regionaler Ressourcen sind wesentliche Aspekte unserer Regionalförderung. Die Projekte werden direkt in den Regionen entwickelt. Denn die Menschen vor Ort wissen am besten, was gebraucht wird, um weiter zu wachsen. Gemeinsam mit den Regionen stärken wir so die regionale Wertschöpfung und sichern und schaffen Arbeitsplätze.
Erfolgsmodell seit 1987
4.012
geförderte Projekte
4.012
geförderte Projekte
35.920
geschaffene und gesicherte Arbeitsplätze
35.920
geschaffene und gesicherte Arbeitsplätze
1,52
Mrd. € Regionalfördermittel
1,52
Mrd. € Regionalfördermittel
3,4
Mrd. € ausgelöste Investitionen
3,4
Mrd. € ausgelöste Investitionen
Rechtsgrundlagen
![Windmühle in Retz bei Sonnenuntergang](/sites/default/files/styles/media_row/public/images/2024-08/RF_Windm%C3%BChle%20Retz_Kathrin%20Mautner.jpg?itok=_DyNYyCO)
Unsere Förderrichtlinien sind auf Basis der Allgemeinen Gruppen-freistellungsverordnung (EU) 2023/1315 der Kommission vom 23.06.2023 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 651/2014 der Kommission vom 17.06.2014 zur Feststellung der Vereinbarkeit bestimmter Gruppen von Beihilfen mit dem Binnenmarkt in Anwendung der Art. 107 und 108 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union freigestellt bzw. genehmigt.
Bitte haben Sie daher Verständnis, dass auch sämtliche Formalanforderungen dieser Verordnung im Zuge der Fördergenehmigung sowie Förderabwicklung von uns geprüft werden müssen.
Wir fördern
- TOURISTISCHE INFRASTRUKTUR: Aufwertung und Attraktivierung von touristischen Infrastrukturangeboten wie Rad- und Wanderwege, ganzjähriger Betrieb von Bergbahnen
- TOURISTISCHE LEITPROJEKTE: touristische Schaubetriebe und Ausflugsziele wie Naturparks oder Erlebniswelten, Stärkung des kulturtouristischen Angebots
- BEHERBERGUNG: Betreuung der Ansiedlung von Beherbergungsbetrieben im Rahmen von beherbergung.aktiv
- WIRTSCHAFTSNAHE INFRASTRUKTUR: Messe-, Gründer-, Technologie- und Forschungszentren
- BETRIEBSGEBIETE: Interkommunale Betriebs- und Gewerbegebiete,
klimafitte Standortentwicklung & Betriebsgebietserneuerung
-
LEADER: Abwicklung des EU-kofinanzierten Förderprogrammes LEADER 2023-27 im Rahmen der Ländlichen Entwicklung
![ecoplus Regionalförderungs-Broschüren aufgefächert](/sites/default/files/styles/media_row/public/images/2024-11/Themenlounge_Wandern_c_Mike_Raab_Media_hochformatiger.jpg?itok=5W7HhLUB)
FÖRDERSCHWERPUNKTE & ANTRAGSTELLUNG
Die Förderung der regionalen Potenziale steht im Vordergrund der ecoplus Regionalförderung. Damit werden sowohl die Individualität der einzelnen Regionen als auch deren Vielfalt vorangetrieben. Mit den gesetzten Förderschwerpunkten wollen wir die weitere Entwicklung der Regionen nachhaltig unterstützen. Die Projekte, die wir fördern, müssen daher entsprechende Qualitätskriterien erfüllen.