Barrierefreiheitserklärung ecoplus - Gesicht einer Frau mit digitalen Icons
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die website www.ecoplus.at

Barrierefreiheitserklärung

Erklärung zur Barrierefreiheit

ecoplus, Niederösterreichs Wirtschaftsagentur ist bemüht, seine website im Einklang mit dem NÖ Antidiskriminierungsgesetz 2017 (Richtlinie (EU) 2016/2102), insbesondere dem Abschnitt 5 „Barrierefreier Zugang zu Websites und mobilen Anwendungen“ barrierefrei zugänglich zu machen. Eine weitere Grundlage bildet das Gesetz vom 22. November 2018 über den barrierefreien Zugang zu den Websites und mobilen Anwendungen der öffentlichen Stellen (NÖ Antidiskriminierungsgesetz 2017).

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Diese website www.ecoplus.at ist wegen der folgenden Unvereinbarkeiten und Ausnahmen nur teilweise mit der Konformitätsstufe AA der "Richtlinien für barrierefreie Webinhalte Web – WCAG 2.1" beziehungsweise mit dem geltenden Europäischen Standard EN 301 549 V2.1.2 (2018-08) vereinbar.

Nicht barrierefreie Inhalte

die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus den folgenden Gründen nicht barrierefrei:

a) Unvereinbarkeit mit den Barrierefreiheitsbestimmungen

Für einige verwendete Bilder fehlt der Alternativtext bzw. ist auf der englischen website manchmal in deutscher Version ausgeführt, sodass diese Informationen für Screenreader-Benutzer nicht zugänglich ist bzw. noch zu übersetzen ist. Damit ist das WCAG-Erfolgskriterium 1.1.1 (Nicht-Text-Inhalte) nicht erfüllt. Wir planen diese fehlenden Beschriftungen laufend zu vervollständigen.
Bei einigen wenigen eingebetteten Videos fehlen die Untertitel, sodass die eingeblendeten Inhalte für gehörlose Benutzer nicht zur Verfügung stehen. Damit ist das WCAG-Erfolgskriterium 1.2.2 (Untertitel aufgezeichnet) nicht erfüllt.     

b) unverhältnismäßige Belastung

Unsere Videos sind gehostet und veröffentlicht in der Video-Plattform Youtube bzw. Vimeo. Es ist technisch nicht möglich, für einige dieser älteren Videos die geforderten Audiobeschreibungen zur Verfügung zu stellen. Damit ist das WCAG-Erfolgskriterium 1.2.5 (Audiodeskription aufgezeichnet) nicht erfüllt. Wir sind der Ansicht, dass eine Behebung eine unverhältnismäßige Belastung im Sinne der Barrierefreiheitsbestimmungen darstellen würde; aber wir planen ältere Videos sukzessive von der ecoplus website zu entfernen und neue Videos werden bereits zeitnahe zur Veröffentlichung mit Untertiteln angeboten.

c) Die Inhalte fallen nicht in den Anwendungsbereich der anwendbaren Rechtsvorschriften

Viele, vorwiegend ältere PDF-Dokumente aber zum Beispiel eben auch der aufwendige und bilderlastige ecoart Katalog der letzten Jahre ist nicht barrierefrei. Beispielsweise sind PDF-Dokumente nicht getaggt, sodass sie von Screenreader-Benutzerinnen/Screenreader-Benutzern nicht oder nur unzureichend erfasst und genutzt werden können. Damit ist das WCAG Erfolgskriterium 4.1.2 (Name, Rolle, Wert) nicht erfüllt.

Teilen Sie uns bitte mit, wenn Sie Schwierigkeiten mit konkreten Dokumenten haben. Wir bereiten den Inhalt auf Anfrage barrierefrei auf und tauschen die Dokumente in Folge aus beziehungsweise ergänzen diese um barrierefreie Alternativen. Für neue Dokumente bemühen wir uns, diese bereits vor Veröffentlichung barrierefrei nach WCAG 2.1 und PDF/UA-konform aufzubereiten. Die Veröffentlichung von barrierefreien Dokumenten - hinter dem Dokumentnamen mit (barrierefrei) ergänzt - sind als solche gekennzeichnet.

Inhalte von Dritten, beispielsweise Studien oder Präsentationsmaterialien von externen Vortragenden, die nicht im Einflussbereich von ecoplus, Niederösterreichs Wirtschaftsagentur liegen, sind von der Richtlinie (EU) 2016/2102 ausgenommen. Für diese Inhalte Dritter kann bezüglich Vereinbarkeit mit Barrierefreiheitsbestimmungen keine Aussage getroffen werden.

Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 01. Juli 2020 erstellt und am 02. Jänner 2024 aktualisiert.
Die Bewertung der Vereinbarkeit der website mit dem NÖ Antidiskrimierungsgesetz 2017 zur Umsetzung der Anforderungen der Richtlinie (EU) 2016/2102 erfolgte in Form einer Accessibility Evaluierung im Februar 2020 durch zwei Certified Web-Accessibility Experts von der Agentur gugler brand & digital nach WCAG 2.1, Level A und AA. Es wurden dabei exemplarisch zehn wichtige Subseiten mit allen zur Verfügung stehenden Templates und Funktionalitäten der website überprüft. Im Februar 2020 erfolgte weiters ein Anwendertest durch eine blinde Testperson, unsere website wurde mit einer assistiven Technologie (Screenreader) überprüft.

Einzelne Seiteninhalte werden von der Web-Redaktion bzw. bei Veröffentlichung neuer Inhalte mit dem WAVE-tool regelmäßig geprüft.


Feedback und Kontaktangaben

Die Angebote und Services auf dieser website werden laufend verbessert und ausgebaut. Dabei ist uns die barrierefreie Bedienbarkeit und Zugänglichkeit ein großes Anliegen. Wir sind Ihnen dankbar für Hinweise, sollten Sie auf Barrieren und Mängel bei der Nutzung stoßen. Bitte geben Sie uns diese Mitteilungen und Anregungen idealerweise unter headoffice@ecoplus.at mit dem Betreff "Meldung einer Barriere in der website www.ecoplus.at" bekannt. Beschreiben Sie das Problem und führen Sie uns die URL(s) der betroffenen Subseiten oder des Dokuments an. Wir werden Ihre Anfrage prüfen und Sie ehestmöglich kontaktieren.

Durchsetzungsverfahren

Bei nicht zufriedenstellenden Antworten aus oben genannter Kontaktmöglichkeit können Sie sich mittels Beschwerde an die Österreichische Forschungsförderungsgesellschaft mit beschränkter Haftung (FFG) wenden. Die FFG nimmt über das Kontaktformular Beschwerden auf elektronischem Weg entgegen.

Kontaktformular der Beschwerdestelle

Die Beschwerden werden von der FFG dahingehend geprüft, ob sie sich auf Verstöße gegen die Vorgaben des Web-Zugänglichkeits-Gesetzes, insbesondere Mängel bei der Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen, durch den Bund oder einer ihm zuordenbaren Einrichtung beziehen. Sofern die Beschwerde berechtigt ist, hat die FFG dem Bund oder den betroffenen Rechtsträgern Handlungsempfehlungen auszusprechen und Maßnahmen vorzuschlagen, die der Beseitigung der vorliegenden Mängel dienen.

Weitere Informationen zum Beschwerdeverfahren

 

Fakultative Inhalte: Zusatzinformationen

Die Website www.ecoplus.at wurde in dieser Form im Jänner 2017 in Betrieb genommen und wird seitdem laufend aktualisiert und erweitert. Im Jahr 2020 wurden betreffend der Webzugänglichkeit viele Adaptierungen an Kontrastverbesserungen, Slider-Optimierungen, Online Formularen, barrierefreien PDFs, Untertiteln bei Videos, Alternativtexten bei Bildern, etc unternommen.

Die Wirtschaftsagentur ecoplus ist trotz des Alters und der Größe dieser website bemüht eine möglichst barrierefreie Zugänglichkeit zu allen Online-Angeboten und Services zu gewährleisten. Dabei orientieren wir uns seit dem Jahr 2008 in Übereinstimmung mit den nationalen Rechtsvorschriften "E-Government-Gesetz 2004" und den geltenden einschlägigen Anti-Diskriminierungsbestimmungen an den Richtlinien für barrierefreie Inhalte WCAG 2.0..