KLIEN Förderung neu aufgesetzt und verdoppelt
KLIEN Förderung "Nachhaltige Mobilität in der Praxis 2022"
Das auf den "Mobilitätsmasterplan 2030" aufbauende Ziel, die Mobilitätswende umzusetzen, bedarf vieler Maßnahmen. Eine dieser bewehrten Maßnahmen ist das Programm des Klima- und Energiefonds "Nachhaltige Mobilität in der Praxis". Bereits in den vergangenen Jahren konnte mit diesem neue Mobilitätskonzepte umgesetzt werden. Aufgrund des Erfolges wurde das Budget und die Fördermodalitäten dieses Programmes auf neue Beine gestellt:
- Verdoppelung des Budgets auf insgesamt € 1 Mio.
- Kombination aus Direktvergabe und Förderung
Wer wird gefördert?
Es kann jede natürliche und juristische Person im Bereich Personen- und Güterverkehr einreichen. Es gibt keine Limitierung auf bestimmte Mobilitätsangebote. Jede Verbesserung und nachweislich positiver Beitrag zur Mobilitätswende kann eingereicht werden.
Es gibt zwei Ausschreibungsschwerpunkte:
- E-Mobilität in der Praxis
- Durch Transformation Verkehr verlagern und vermeiden
Was wird gefördert?
In den 2 Ausschreibungsschwerpunkten werden jeweils 3 Themenfelder gefördert. Diese sind
- Das Abbauen von Hürden
- "Game Changer" unterstützen
- Bewusstseinsbildung und Akzeptanzsteigerung
Hürden Abbauen
Hier werden Projekte gefördert, welche Maßnahmen bearbeiten, die zur Verringerung von Hürden, bzw. Beschleunigung der Markteinführung, -durchdringung von nachhaltigen Mobilitätslösungen führen. Dies beinhaltelt hauptsächlich technische, organisatorische, rechtliche, regulatorische und betriebswirtschaftliche Hürden.
"Game Changer" unterstützen
Als "Game Changer" werden hier zwei Punkte herausgestrichen, generell nachhaltige Mobilitätslösungen und das Vermeiden von Verkehr und Mobilität. Lösungen, welche diese Punkte bedienen werden unter diesem Thema gefördert. Dazu zählen neue (digitale) Kommunikationstechnologien, klimafreundliche Konsumkonzepte, wodurch weniger Wege mit fossilen Treibstoffen zurückgelegt werden.
Bewusstseinsbildung und Akzeptanzsteigerung
Hier werden ganz besonders Projekte gesucht, welche das Bewusstsein und die Akzeptanz für betriebliche und/oder private Mobilitätslösungen stärken und einen hohen Multiplikationsfaktor aufweisen. Diese sollen im Bereich Bewusstseinsbildung, Aus- und Weiterbildung, Vorteile und der Nutzen nachhaltiger Mobilitätslösungen, erfahrbar und sichtbar machen.
Fördermodalitäten
Die Fördermodalitäten sind folgendermaßen definiert:
Zugelassene ProjektwerberInnen
Alle Organisationen und Unternehmen, die im Rahmen der Ausschreibung zur weiteren Entwicklung nachhaltiger Mobilitätsformen in Österreich beitragen können.
Verfügbares Programmbudget und zulässige Projektvolumina
Ein Gesamtbudget von 1 Mio. Euro steht zur Verfügung.
- Projekte, die über das Vergabegesetz beauftragt werden, können anerkennbare Kosten in der Höhe von bis zu max. 50.000 Euro (exkl. USt.) aufweisen.
- Die Förderung pro Projekt ist mit max. 100.000 Euro begrenzt.
Beauftragung oder Förderung
In den beiden Ausschreibungsschwerpunkten gibt es jeweils genau definierte Beauftragungen (siehe Kapitel 3.1.1 DL 1 + 2 und Kapitel 3.2.1 DL 1). Diese Beauftragungen werden entsprechend dem Bundesvergabegesetz i.d.g.F vergeben. Alle anderen Projekte unterliegen der UFI Dienstleistungsrichtlinie und erhalten eine Förderung in entsprechender Höhe. Im Gegensatz zu den unter Kapitel 3.1.1 und 3.2.1 ausgeschriebenen Dienstleistungen, bei denen das Umsetzungsinteresse beim Klima- und Energiefonds liegt, liegt das Umsetzungsinteresse der zur Förderung eingereichten Projekte in erster Linie bei der, bei dem FörderungswerberIn. Deshalb wird über die ausbezahlte Förderung auch nur ein Anteil der Kosten übernommen. Alle eingereichten Projekte werden nach einer formalen Prüfung einer unabhängigen Jury für eine fachlich-inhaltliche Evaluierung vorgelegt. Final von der Fachjury vorgeschlagene Projekte werden vom Präsidium des Klima- und Energiefonds genehmigt. Die Umsetzung der Projekte muss innerhalb eines Jahres nach Übermittlung der Beauftragung bzw. des Förderungsvertrags erfolgen.
Anerkennbare Kosten
Bei Direktbeauftragungen müssen die Kosten in direktem Zusammenhang mit der Leistungserbringung stehen und werden durch die Fachjury begutachtet. Der Klima- und Energiefonds übernimmt die Kosten dieses Leistungspakets in der Höhe der oben angeführten Maximalbeträge. Bei der Inanspruchnahme einer Förderung sind ausschließlich Leistungen externer Dienstleistungen förderwürdig (Grundlage: UFI-Dienstleistungsrichtlinie). Die Förderhöhe liegt bei 50 % (WettbewerbsteilnehmerInnen) bzw. 70 % (Nicht-WettbewerbsteilnehmerInnen). Eingebrachte Eigenleistungen sind nicht förderwürdig. Sofern die Umsatzsteuer nachweislich tatsächlich und endgültig von der Förderungsnehmerin bzw. vom Förderungsnehmer zu tragen ist, somit für sie oder ihn keine Vorsteuerabzugsberechtigung besteht, kann sie als förderbarer Kostenbestandteil berücksichtigt werden. Die Einreichung ist über einen Online-Antrag auf der Homepage der Abwicklungsstelle innerhalb der vorgesehenen Fristen hochzuladen. Zur Verfügung gestellte Formulare sind darüber hinaus verpflichtend zu verwenden und vollständig auszufüllen.
Der gesamte Leitfaden zum Download
Einreichung: ging bis 05.10.2022, 12:00 Uhr
Tipps zur Fördereinreichung
- Rechtzeitig mit dem Antrag beginnen
- Aktuellste Dokumente downloaden
- Vollständig Ausfüllen
- Korrekte Kostentabelle benutzen
- Richtigen Mwst.-Satz einfügen
- Bruttokosten als Gesamtprojektkosten angeben
- Letztversion der Dokumente hochladen
- Es wird nicht nach First-Come-First-Serve Prinzip entschieden
- Eine Fachjury wählt die besten Projekte aus, reichen Sie also sehr genaue und ausformulierte Anträge ein
Haben Sie bereits ein Projekt und stehen vor der Einreichung? Kontaktieren Sie uns, damit wir Sie bestmöglich unterstützen können!
Ihre Ansprechpersonen
Hubert Schrenk, Projektmanager Mechatronik-Cluster / "e-mobil in niederösterreich"
+43 664 601 19678
Daniel Feitschinger, Junior Projektmanager Mechatronik-Cluster / "e-mobil in niederösterreich"
+43 664 601 19659