Neue Herkunftskennzeichnung von primären Zutaten in Lebensmittel
Seit 1. April 2020 ist die Durchführungsverordnung EU-Verordnung 2018/775 zu Artikel 26 Absatz 3 der Verordnung (EU) Nr. 1169/2011 (Lebensmittelinformationsverordnung, LMIV) anzuwenden. Mit diesen Vorgaben ist man dem Wunsch der KonsumentInnen nach einer klaren Herkunftsinformation von primären Zutaten in Lebensmitteln nachgekommen. Unterstützend zur Durchführungsverordnung wurde am 31.01.2020 ein Leitfaden zur genaueren Auslegung veröffentlicht. Dieser soll Hilfestellung zur Anwendung der Verordnung geben.
Weitere Informationen finden Sie beim Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz (BMSGPK).
Gefördertes Beratungsangebot „Label4Future“
Für produzierende Lebensmittelbetriebe empfiehlt sich ein Quercheck aller Produkte auf die Gültigkeit der Etiketteninhalte und gegebenenfalls eine Adaptierung.
Gibt es offene Fragen? Möchten Sie Ihre Etiketten hinsichtlich der Neuerungen bezüglich Herkunftskennzeichnung oder grundsätzlich auf deren Änderungsbedarf auch hinsichtlich der LMIV überprüfen?
Nützen Sie die Möglichkeit einer bis zu 100% geförderten Erstberatung im Ausmaß von acht Stunden im Rahmen des Beratungsangebotes „Label4Future“ über die Technologie- und InnovationsPartner der Wirtschaftskammer Niederösterreich.
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